Was kostet ein Werbetext? Was verlangen Texter?

Die Frage nach dem Preis für einen Werbetext steht bei vielen Auftraggebern am Anfang ihrer Anfrage. Eine Antwort darauf ist gar nicht so einfach, denn: Jeder Text ist anders. Grundsätzlich setzt sich die Vergütung aus drei Prozessstufen zusammen:

1. Honorar für Textentwurf/Textgestaltung

Hiermit ist das reine Texten gemeint, also die Textgestaltung. Dabei kommt es nicht nur auf die zu kommunizierenden Inhalte an, sondern auch auf das gewünschte Textformat. Textformate können unter anderem sein:

  • Texte für Flyer
  • Texte für Imagebroschüre
  • Webtexte für eine Webseite
  • SEO-Texte zur Suchmaschinenoptimierung
  • Blogtexte für Blogs
  • Pressemitteilungen für PR/Öffentlichkeitsarbeit
  • Anschreiben für ein Mailing/Werbebrief
  • Anschreibung für ein E-Mailing/Direktmarketing

Vorab festzulegen ist für jede Textart die gewünschte Textlänge.

2. Honorar für die Nutzungsrechte

Die Vergütung für die Überlassung eines Textes veranschlagt jeder Texter anders. Grundsätzlich: Urheberrechte sind nicht übertragbar, nur Nutzungsrechte. So können die Nutzungsrechte für Web und Print einzeln veranschlagt werden. Eine Übertragung der freien Nutzungsrechte ist ebenfalls möglich.

Honorar für die einzelnen Prozesse der Textgestaltung

Bevor ein Texter über ein Thema schreiben kann, muss er sich informieren. Dies kann in Form eines Briefings geschehen. Hierbei wird der Texter über die zu kommunizierenden Inhalte informiert. Zudem sind oftmals noch ergänzende Recherchen sowie gegebenenfalls Interviews notwendig.

Wurde ein Text auf der Basis dieser Inhalte verfasst, folgen in der Regel noch diverse Korrekturschleifen. Diese sind notwendig aufgrund ergänzender Inhalte oder Änderungswünsche durch den Auftraggeber. Nach der inhaltlichen Freigabe erfolgt in der Regel eine Schlusskorrektur, um sicher zu gehen, dass Rechtschreibung und Zeichensetzung korrekt sind. All diese Prozessstufen benötigen Zeit und Know-how – und sind natürlich zu vergüten.

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